Bevölkerungsschutzrecht post corona – nach der Katastrophe ist vor der Katastrophe?

Jakob Schirmer: Bevölkerungsschutzrecht post corona – nach der Katastrophe ist vor der Katastrophe?, in: Frevel/Heinicke (Hrsg.), Managing Corona, Eine Bilanz zum Ende der Pandemie, 2. Auflage 2024

Jahr(gang):2024

(Erst-)Autor:

Buchtitel:Managing Corona, Eine Bilanz zum Ende der Pandemie

Herausgeber:Bernhard Frevel/Thomas Heinicke

Verlag:Nomos

Verlagsort:Baden-Baden

ISBN:978-3-7560-1485-9

Beschreibung: Die Corona-Krise hat nahezu alle Akteure der Gesellschaft und des Staates einer harschen Bewährungsprobe unterzogen. Die retrospektive rechtliche Klärung der ergriffenen Maßnahmen der Gefahrenabwehrbehörden der Bundesrepublik befördert im Einzelfall gleichermaßen Bestätigung und Kritik zutage. Zahlreiche Stimmen der letzten Jahre hatten sich dabei zunächst mit dem Begriff eines wie auch immer gearteten rechtlichen Notstands beschäftigt. Bei alledem scheint sich das gegebene Krisenverwaltungsrecht der Bundesrepublik mit seiner föderal-subsidiären, kooperativen und atmenden Struktur („Amtshilfe“) jedoch bewährt zu haben und metalegales politisches Handeln im Sinne eines Ausnahmezustandes nach Carl Schmitt blieb eine feuilletonistische Fiktion.
Vor diesem Hintergrund soll der nachfolgende Beitrag darstellen, wie sich der Diskurs im Bevölkerungsschutzrecht ex post in einer gewissen Routine befindet und sich das Krisenverwaltungsrecht der Bundesrepublik unter (Wieder-)bewusstmachung vorhandener Strukturen im Wesentlichen bewährt hat.

Schlagworte:Bevölkerungsschutz, Katastrophenrecht, Krisenverwaltungsrecht, Corona